Kloster: Unterschied zwischen den Versionen

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Das '''Kloster''' ist eine besondere Art eines [[Gefolge|Gefolges]]. Es kann unter bestimmten Voraussetzungen bei [[Bischof Jakob|Bischof Jakob]] in [[Holdern|Holdern]] beantragt werden.
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{{Hauptartikel|Gefolge}}
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==Voraussetzungen==
==Voraussetzungen==
Damit du ein Kloster gründen kannst, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählen folgende:
Damit du ein Kloster gründen kannst, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählen folgende:
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     <li>Dein Gefolge darf nicht Partei eines Kriegs oder einer Fehde sein</li>
     <li>Dein Gefolge darf nicht Partei eines Kriegs oder einer Fehde sein</li>
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Sollten alle diese Voraussetzungen erfüllt sein, kannst du dein Gefolge für einen kleinen Ablass in Höhe von '''{{heller| menge = 400}} Heller''' umwandeln lassen.
Sollten alle diese Voraussetzungen erfüllt sein, kannst du dein Gefolge für einen kleinen Ablass in Höhe von '''{{heller| menge = 800}} Heller''' umwandeln lassen.


==Das Klosterleben==
==Das Klosterleben==
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===Einschränkungen===
===Einschränkungen===
Klöster verfügen jedoch nicht nur über Privilegien. So ist es Klöstern nicht möglich, an weltlichen Konflikten zu partizipieren und Kriege oder Fehden zu führen oder Vasallen zu halten. Genaue Informationen
Klöster verfügen jedoch nicht nur über Privilegien. So ist es Klöstern nicht möglich, an weltlichen Konflikten zu partizipieren und Kriege oder Fehden zu führen oder Vasallen zu halten. Es sind nur Klöster erlaubt, die den Benediktinern, Zisterziensern, Kartäusern oder Dominikanern angehören. Ritterorden sind nicht erlaubt.
 
Genaue Informationen
zu Gefolgen generell und allen möglichen Umständen findest du jederzeit auf der [[Gefolge|Gefolgeseite]].
zu Gefolgen generell und allen möglichen Umständen findest du jederzeit auf der [[Gefolge|Gefolgeseite]].

Aktuelle Version vom 8. November 2025, 21:32 Uhr

Das Kloster ist eine besondere Art eines Gefolges. Es kann unter bestimmten Voraussetzungen bei Bischof Jakob in Holdern beantragt werden.

Voraussetzungen

Damit du ein Kloster gründen kannst, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu zählen folgende:

  • Dein Gefolge muss ein gelandetes Gefolge sein
  • Du musst der Anführer eines gelandeten Gefolges sein
  • Dein Gefolge darf nicht Partei eines Kriegs oder einer Fehde sein

Sollten alle diese Voraussetzungen erfüllt sein, kannst du dein Gefolge für einen kleinen Ablass in Höhe von 800 Heller umwandeln lassen.

Das Klosterleben

Gefolgeränge

Auch das Klosterleben ordnet sich einer kleinen, weltlichen Hierarchie unter. Wichtig für das Kloster sind dabei die folgenden Gefolgeränge:

Rang Beschreibung Privilegien
Abt Du bist der Anführer eines Klosters Upgrades verwalten, Lehensstein verwalten, Geld verwalten, Mitglieder verwalten, Bauherrn verwalten
Prior Du bist der Stellvertreter eines Klosters Upgrades verwalten, Lehensstein verwalten, Geld verwalten, Mitglieder verwalten, Bauherrn verwalten
Priester Du bist Mitglied in einem Gefolge mit einer Kirche oder Klosterkirche und wirst vom Anführer zum Priester ernannt. Priester predigen das Wort Gottes und können Messen abhalten.
Mönch Du bist Mitglied eines Klosters, und wirst vom Abt zum Mönch geweiht. Mönche können das Wort Gottes predigen und widmen sich im Kloster ganz dem Gebet.

Es ist wichtig zu erwähnen, dass nicht nur Kloster über Priester verfügen; jedes Gefolge mit der Gefolgeverbesserung Kirche hat die Möglichkeit, einen Priester zu ernennen, doch alle weiteren Ränge sind Klöstern vorbehalten.

Gefolgeverbesserungen

Außerdem verfügen Klöster über bestimmte, einzigartige Gefolgeverbesserungen, welche nur von Klöstern errichtet werden können. Dies sind folgende:

Name Voraussetzung
Kräutergarten Kloster
Heiligenschrein Kloster
Badehaus Kloster
Klosterkirche Kloster, Kirche
Klosterbrauerei Kloster

Einschränkungen

Klöster verfügen jedoch nicht nur über Privilegien. So ist es Klöstern nicht möglich, an weltlichen Konflikten zu partizipieren und Kriege oder Fehden zu führen oder Vasallen zu halten. Es sind nur Klöster erlaubt, die den Benediktinern, Zisterziensern, Kartäusern oder Dominikanern angehören. Ritterorden sind nicht erlaubt.

Genaue Informationen zu Gefolgen generell und allen möglichen Umständen findest du jederzeit auf der Gefolgeseite.