Geldern

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Geldern
Kloster (Hospital)
Gründung: 1303
Domäne: Geistlich
Motto: Weder unbesonnen, noch furchtsam.
Lehnsherr
Von Memleben
Vasallen
Bekannte Mitglieder
Rolf Stauffacher
Mattheus von Kurfeldt (Hauptmann)
Bruder Reinhold (Prior)
Bruder Johann (Novize)
Bruder Sigbert (Novize)
Gelandet
Weiherstein (Lehen 14)
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Geldern ist eine geistliche Hospitalstiftung in der Region der Waid. Das zugehörige Stiftungsgut ging im Jahre 1304 aus dem gleichnamigen Ort hervor. Geldern steht unter der unmittelbaren Landeshoheit des Herzogs von Ottonien.

Gegründet wurde Geldern von eidgenössischen Auswanderern aus den Waldstätten. Der Ort diente zunächst als befestigte und landesherrlich privilegierte Freistätte und bietet heute als Hospital Zuflucht für altgediente Reisläufer, einfache Landleute, Arme, Versehrte und Handwerker. Die Bevölkerung und Verteidigung Gelderns werden maßgeblich durch die Kompanie vom Roten Sporn geprägt. Die weltliche Ordnung der Siedlung richtet sich nach dem verbrieften Landrecht und ist stark durch Handwerk, Bergbau und Wehrhaftigkeit bestimmt.

Namensherkunft

Der Name Geldern leitet sich nach Überlieferung der Gründer vom Begriff der "Geltung" ab. Dies verweist auf die Geltung des überlieferten Rechts sowie die Wertschätzung selbst erarbeiteten Wohlstands. Die Namensgebung spiegelt das gemeinschaftliche Selbstverständnis der Siedlung wider, in der handwerklicher Fleiß, Gesetzestreue und persönliche Bewährung höher geachtet werden als höfischer Prunk und bloße Herkunft.

Geschichte

Vorgeschichte

Die historischen Wurzeln vieler Bewohner liegen in den Talschaften der eidgenössischen Waldstätten. Um den politischen Konflikten mit der habsburgischen Obrigkeit zu entgehen, verließen die Gründer, darunter der spätere Stifter und Patron Rolf Stauffacher, ihre Heimat und verdingten sich in fremden Kriegsdiensten.

Sie dienten in der Kompanie vom Roten Sporn, die unter anderem 1302 im Flandernkrieg eingesetzt wurde und in der Sporenschlacht als diszipliniertes Fußvolk gegen schwere Kavallerie kämpfte. Nach dem Verlust ihres Anführers übernahm Mattheus von Kurfeldt zeitweilig die Führung der Kompanie, bevor er in den Dienst des Deutschen Ordens trat. Rolf Stauffacher reiste mit den verbliebenen Veteranen und ihren Angehörigen weiter, bis sie Ottonien erreichten.

Begründung der Freistätte

Auf Ottonien erhielt Rolf Stauffacher das verwaiste Lehen Weiherstein vom Herzog und wurde mit dessen Schutz und Verwaltung betraut. Er besiedelte das Land gemeinsam mit seinen Gefährten und ließ den Hauptort nach dem Vorbild befestigter Siedlungen seiner Heimat ausbauen.

Das Fräulein Luise von Mayenburg in ihrer Rolle als Freiherrin und Gräfin, wie auch der Herr Lothar von Holdstewik in seiner Rolle als Freiherr und Graf, bestätigten Geldern als landesherrlich privilegierte Freistätte mit einem besonderen Freibrief, einem Freistättenrecht und eigener Gerichtsbarkeit im Rahmen der Verleihung. Die Freistätte schützt Verfolgte vor eigenmächtiger Gewalt und ermöglicht ihre geordnete Vorführung vor das zuständige Gericht. Indessen wurde Geldern auch zunehmend zur Gerichtsstätte.

Nachdem Mattheus von Kurfeldt im Jahre 1304 aus den Diensten des Deutschen Ordens geschieden war, schloss er sich seinem Vetter Rolf an. Die verbliebenen Veteranen der Kompanie bezogen fortlaufend Quartier in Geldern. Zur Sicherung und zur weltlichen Vertretung der Schutzmannschaft wurde Mattheus zum Hauptmann zu Geldern ernannt.

Stiftung des Hospitals

Im Sommer 1304 ließ Rolf Stauffacher das Lehen Weiherstein in die Hand des Herzogs von Ottonien auf. Auf Rolfs Bitte nahm der Herzog die Auflassung an, löste das Land aus dem bisherigen persönlichen Lehnsverband und übertrug es als dauerhaft zweckgebundenes Stiftungsgut an das neu zu errichtende Hospital in Geldern.

Eingeschlossen in die Stiftung, ist ebenso ein abgegrenztes Gut, welches Rolf erhielt und dort ewiges Wohnrecht erhielt. Dieses Gut gehört zwar zum Vermögen des Hospitals und unterliegt aber weder der Verwaltung des Priors noch derjenigen des Spitalmeisters, sondern ist dem Stifter allein überlassen.

Der Erzbischof von Bremen bestätigte die geistliche Stiftung, ihre dem Dienst an Armen, Kranken und Schutzbedürftigen gewidmete Bestimmung sowie die Ordnung der dort lebenden Gemeinschaft. Das Stiftungsgut steht seither nicht mehr im persönlichen Eigentum Rolfs und darf nicht ohne Zustimmung der zuständigen weltlichen und geistlichen Obrigkeit veräußert, geteilt oder seinem Stiftungszweck entzogen werden.

Rolf Stauffacher gilt seither als Stifter und Patron des Hospitals. Mit dieser Stellung sind die Bewahrung des Stiftergedenkens und die im Stiftungsbrief festgelegten Ehren- und Mitwirkungsrechte verbunden; ein persönliches Eigentumsrecht oder eine freie Verfügungsgewalt über das Hospital und Land erwächst daraus nicht länger.

Ordnung des Hospitals

Die geistliche Gemeinschaft Gelderns wird von Bruder Reinhold als erstem Prior geleitet. Dem Prior obliegen die geistliche Ordnung, der Gottesdienst, die Aufsicht über Brüder und Novizen sowie die Seelsorge innerhalb des Hospitals. Die Gemeinschaft lebt nach einer vom Erzbischof bestätigten Hausordnung, die sich an den überlieferten Regeln geistlicher Hospitalgemeinschaften orientiert.

Die wirtschaftliche Leitung des Hauses, die Verwaltung seiner Güter und Vorräte sowie die Versorgung der Armen, Kranken und Pfründner sollen einem Spitalmeister übertragen werden. Bis zur ordentlichen Bestellung des ersten Spitalmeisters versieht Mattheus von Kurfeldt als weltlicher Bau- und Gutsverweser die laufenden Amtsgeschäfte. Ihm kommt dabei keine geistliche Leitungsgewalt über Prior, Brüder oder Novizen zu.

Neben Bruder Reinhold haben sich die Novizen Bruder Johann und Bruder Sigbert der Gemeinschaft angeschlossen. Weitere Geistliche, Handwerker und Dienstleute aus der Heimat der Gelderner im Alpenraum sind dem Ruf des Hospitals gefolgt und wirken am Aufbau des Spitalgebäudes und am Ausbau der zugehörigen Ortschaft mit.

Schutz und Gerichtsbarkeit

Bedingt durch regionale Konflikte mit Raubrittern und Rebellen aus Mährstein hält sich weiterhin die Kompanie vom Roten Sporn in Geldern auf. Sie ist nicht Teil des geistlichen Konvents, sondern bildet unter ihrem Hauptmann Mattheus von Kurfeldt die weltliche Schutzmannschaft der Siedlung und des Hospitals. Ihr Auftrag beschränkt sich auf die Wahrung des Landfriedens, den Schutz der Bewohner und die Verteidigung Gelderns gegen äußere Angriffe.

Das innere geistliche Leben richtet sich nach der erzbischöflich bestätigten Spitalordnung. In weltlichen Rechtssachen gilt das im Herzogtum Ottonien anerkannte Landrecht, insbesondere das Recht des Sachsenspiegels.

Sehenswürdigkeiten

Hospital

Das noch im Aufbau befindliche Hospital bildet den geistlichen und rechtlichen Mittelpunkt Gelderns. Es dient der Aufnahme von Armen, Kranken, Versehrten, erschöpften Reisenden und hilfsbedürftigen Einwohnern. Zum Hospital gehören neben dem eigentlichen Spitalgebäude eine Kapelle, Unterkünfte für die geistliche Gemeinschaft, Wirtschaftsgebäude sowie die zur Versorgung des Hauses bestimmten Äcker, Weiden und Nutzungsrechte.

Haus des Roten Sporns

Im Westen der Siedlung befindet sich das Haus des Roten Sporns, das der gleichnamigen Kompanie als Sammelpunkt und Zeughaus dient. Das Gebäude erinnert an die militärische Geschichte der Gründer und bildet das organisatorische Zentrum der Veteranen und Kriegsknechte, welche den weltlichen Schutz Gelderns gewährleisten. Es gehört nicht zur Klausur der geistlichen Gemeinschaft.

Schmiede Stauffachers

Die Hofschmiede bildet ein bedeutendes handwerkliches Zentrum Gelderns. Rolf arbeitet hier persönlich an der Fertigung von Werkzeugen, Alltagsgegenständen und Rüstgütern.

Die Schmiede ist vornehmlich auf die Herstellung zweckmäßiger Güter ausgerichtet; Prunkwaffen werden hier nicht gefertigt. Sie ist zudem der Ursprungsort spezialisierter örtlicher Waffen, darunter der Gelderner Krähenschnabel und der Gelderner Galgenhammer.

Landschaft

Das Umland von Geldern wird durch klare topografische Grenzen bestimmt. Im Osten erstrecken sich ausgedehnte Waldgebiete, während der Norden und Westen von hohen Gebirgsmassiven geprägt sind. Diese verfügen über ausgeprägte Vorkommen von Eisen und Kohle, welche die Grundlage des Gelderner Bergbaus und Schmiedehandwerks bilden. Weiter im Osten, nahe der Wälder, wird ebenso Salz aus dem Boden gewonnen.

Die zum Hospital gehörenden Äcker, Weiden, Wälder und Bergrechte dienen in erster Linie dem Unterhalt der Stiftung. Ihre Erträge werden zur Versorgung der Bewohner, Armen, Kranken und Bediensteten sowie zur Erhaltung der Gebäude verwendet.

Traditionen und Kultur

Die Kultur Gelderns ist pragmatisch und durch die Herkunft vieler Bewohner aus den Waldstätten und dem Alpenraum geprägt. Persönliche Bewährung, handwerkliche Fähigkeit, Verlässlichkeit und Dienst an der Gemeinschaft genießen hohes Ansehen. Höfische Repräsentation und prunkvolle Lebensführung sind wenig ausgeprägt, ohne dass dadurch die im Landrecht und in der geistlichen Ordnung anerkannten Standes- und Amtsunterschiede aufgehoben wären.

Die Bevölkerung besteht vornehmlich aus Handwerkern, Bergleuten, Jägern, Veteranen und den Dienstleuten des Hospitals. Sie erschließen die Erz- und Kohlevorkommen der umliegenden Berge bergbaulich und gewerblich. Ein festgelegter Teil der daraus gewonnenen Einkünfte dient dem Unterhalt des Hospitals und der Versorgung seiner Schutzbefohlenen.

Die geistlichen Brüder und Novizen leben getrennt von der weltlichen Schutzmannschaft. Während der Prior über das geistliche Leben wacht, führt der Spitalmeister nach seiner Einsetzung die Wirtschafts- und Versorgungsangelegenheiten des Hospitals. Der Hauptmann besitzt ausschließlich Befehlsgewalt über die weltliche Schutzmannschaft.

Sonstiges

Geldern hat sich in der Region der Waid als bedeutender Standort für Bergbau und zweckmäßige Schmiedekunst etabliert. Zugleich bildet das Hospital einen Zufluchts- und Versorgungsort für Arme, Kranke, Versehrte und Reisende.

Das Verhältnis zwischen geistlicher Stiftung und weltlichem Schutz wird durch den vorangegangenen Freibrief und den darauf aufbauenden Stiftungsbrief geregelt. Dieser bestimmt die Grenzen des Stiftungsguts, die Rechte des Patrons, die Befugnisse des Priors und des Spitalmeisters, den Umfang der Gelderner Gerichtsbarkeit sowie die Pflichten der Kompanie vom Roten Sporn. Auch wurde Geldern durch seinen Status zunehmend als freie Gerichtsstätte genutzt.