Holdstewik: Unterschied zwischen den Versionen

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| domäne = Weltlich
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| motto = Ere ind geloven
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'''Holdstewik''' ist eine Grafschaft in der Region der [[Lore#Hold|Hold]]. Innerhalb des Lehens liegen die beiden Siedlungen '''[[Pfardorf]]''' sowie '''Neeihaven'''. Letzteres bildet den Sitz der Grafschaft; dort erhebt sich die gleichnamige Wasserburg '''Holdstewik''', welche als Herrschaftssitz des Grafen dient.
'''Holdstewik''' ist eine Grafschaft in der Region der [[Lore#Hold|Hold]]. Ihr zugehöriges Lehen '''Merdorf''' umfasst die beiden Siedlungen '''[[Pfardorf]]''' und '''Neeihaven'''. Neeihaven bildet den Sitz der Grafschaft; dort erhebt sich die gleichnamige Wasserburg '''Holdstewik''', welche als Herrschaftssitz des Grafen dient.


==Geschichte==
==Geschichte==
===Vorgeschichte - Die Entsendung aus Lübeck===
===Vorgeschichte - Die Entsendung aus Lübeck===
Die Ursprünge '''Neeihavens''' liegen in den Jahren nach den [[Verheerung|Verheerungen]] [[Lore|Ottoniens]], als weite Teile des Landes in Unordnung gefallen waren.  
Die Ursprünge '''Holdstewiks''' liegen in den Jahren nach den [[Verheerung|Verheerungen]] [[Lore|Ottoniens]], als weite Teile des Landes in Unordnung gefallen waren.  
In dieser Zeit erreichte ein Bote aus [[Von Memleben|Memleben]] die Stadt Lübeck und überbrachte ein Schreiben, welches sowohl Not als auch von Gelegenheit kündete. Er berichtete von zerfallener Ordnung, unsicheren Wegen und verlassenen Siedlungen, doch zugleich von fruchtbaren Landen, Rohstoffen und Zugang zu bedeutenden Seewegen. Diese Kunde wurde im Rat der Stadt vernommen und sorgsam erwogen.
In dieser Zeit erreichte ein Bote aus [[Von Memleben|Memleben]] die Stadt Lübeck und überbrachte ein Schreiben, welches sowohl Not als auch von Gelegenheit kündete. Er berichtete von zerfallener Ordnung, unsicheren Wegen und verlassenen Siedlungen, doch zugleich von fruchtbaren Landen, Rohstoffen und Zugang zu bedeutenden Seewegen. Diese Kunde wurde im Rat der Stadt vernommen und sorgsam erwogen.


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===Die Überfahrt und der Aufbau des Kontors===
===Die Überfahrt und der Aufbau des Kontors===
Im Spätherbst des Jahres 1303 erreichten mehrere Koggen die Südküste [[Ottonien|Ottoniens]]. Die Überfahrt war von schweren Stürmen begleitet und forderte ihren Tribut, doch gelang es den Schiffen, ihr Ziel zu erreichen.
Im Spätherbst des Jahres 1303 erreichten mehrere Koggen die Südküste [[Lore|Ottoniens]]. Die Überfahrt war von schweren Stürmen begleitet und forderte ihren Tribut, doch gelang es den Schiffen, ihr Ziel zu erreichen.


Südlich in Merdorf, an der Mündung der [[Geografie#Die Mähr|Mähr]] wurde sodann ein erster Siedlungspunkt begründet, aus welchem später '''Neeihaven''' hervorging. Anfangs bestanden nur einfache Unterkünfte, ein Lagerhaus und eine provisorische Kapelle, doch wurde der Grundstein für eine dauerhafte Ansiedlung gelegt.
Südlich in Merdorf, an der Mündung der [[Geografie#Die Mähr|Mähr]] wurde sodann ein erster Siedlungspunkt begründet, aus welchem später '''Neeihaven''' hervorging. Anfangs bestanden nur einfache Unterkünfte, ein Lagerhaus und eine provisorische Kapelle, doch wurde der Grundstein für eine dauerhafte Ansiedlung gelegt.
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Parellel dazu wurde im Norden, in den Landen um Oberpölt ein weiterer Stützpunkt gesichert, aus welchem sich später [[Nordhaven]] entwickelte. Diese gleichzeitigen Gründungen dienten der Sicherung, Versorgung und Ausweitung des Einflusses in der Region. Weitere Gruppen der Expedition zerstreuten sich in den folgenden Monden und fanden Aufnahme in verschiedenen neu entstehenden Gemeinschaften, darunter auch in den Landen der späteren [[Friedrichsmark]]. Unter den Ankommenden befand sich auch [[Friederike-Luise von Mayenburg]], welche als rechtmäßige Erbin ihres Hauses in die Lande zurückkehrte. Aufgrund bestehender Verpflichtungen dem [[Deutscher Orden|Deutschen Orden]] sowie ihrer Unmündigkeit stand sie jedoch unter Vormundschaft, und ihre Herrschaft wurde zunächst durch Rat und Schutz anderer Kräfte gesichert.
Parellel dazu wurde im Norden, in den Landen um Oberpölt ein weiterer Stützpunkt gesichert, aus welchem sich später [[Nordhaven]] entwickelte. Diese gleichzeitigen Gründungen dienten der Sicherung, Versorgung und Ausweitung des Einflusses in der Region. Weitere Gruppen der Expedition zerstreuten sich in den folgenden Monden und fanden Aufnahme in verschiedenen neu entstehenden Gemeinschaften, darunter auch in den Landen der späteren [[Friedrichsmark]]. Unter den Ankommenden befand sich auch [[Friederike-Luise von Mayenburg]], welche als rechtmäßige Erbin ihres Hauses in die Lande zurückkehrte. Aufgrund bestehender Verpflichtungen dem [[Deutscher Orden|Deutschen Orden]] sowie ihrer Unmündigkeit stand sie jedoch unter Vormundschaft, und ihre Herrschaft wurde zunächst durch Rat und Schutz anderer Kräfte gesichert.
===Die Ordnung der Friedrichsmark===
===Die Ordnung der Friedrichsmark===
Mit der Ansieldung wurde auch eine feste Ordnung für die Region geschaffen. Die Verwaltung wurde zwischen weltlicher, geistlicher und vormundschaftlicher Gewalt geteilt. '''Neeihaven''' selbst unterstand dem Vogt [[Lothar z Liubici]], welcher dort nach dem Gewohnsheitrecht des Sachsenspiegels Gericht hielt und den Handel regelte. Das angrenzende Kallberg hingegen wurde durch die Abtei[[SanktAegidius| St. Aegidius]] erschlossen und verwaltet, welche für die Besiedlung, Landwirtschaft und Seelsorge verantwortlich war.
Mit der Ansieldung wurde auch eine feste Ordnung für die Region geschaffen. Die Verwaltung wurde zwischen weltlicher, geistlicher und vormundschaftlicher Gewalt geteilt. '''Neeihaven''' selbst unterstand dem Vogt [[Lothar z Liubici]], welcher dort nach dem Gewohnsheitrecht des Sachsenspiegels Gericht hielt und den Handel regelte. Das angrenzende Kallberg hingegen wurde durch die Abtei[[SanktAegidius| St. Aegidius]] erschlossen und verwaltet, welche für die Besiedlung, Landwirtschaft und Seelsorge verantwortlich war.
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Die höchste Entscheidungsgewalt lag jedoch in den Händen der Vormundschaft des [[Deutscher Orden|Deutschen Ordens]], vertreten durch [[Mattheus Konrad von Kurfeldt]], solange die Erbin [[Friederike-Luise von Mayenburg|von Mayenburg]] nicht selbstständig herrschen konnte.
Die höchste Entscheidungsgewalt lag jedoch in den Händen der Vormundschaft des [[Deutscher Orden|Deutschen Ordens]], vertreten durch [[Mattheus Konrad von Kurfeldt]], solange die Erbin [[Friederike-Luise von Mayenburg|von Mayenburg]] nicht selbstständig herrschen konnte.


Zum Schutz der geistlichen Lande wurde das Amt des Kirchvogtes geschaffen und ebenfalls [[Lothar z Liubici|Lothar]] übertragen, wodurch er sowohl für den Schutz der Abtei als für die geistliche Ordnung in ihrem Umfeld verantwortlich war. Alle Einnahmen aus Handel, Abgaben und Gerichtsbußen wurden zunächst nicht für Schuldentilgung verwendet, sondern vorrangig in dem Aufbau, die Befestigung und die Sicherung der Region investiert, auf dass eine stabile und wohlhabende Herrschaft entstehen könne. So enstand in den ersten Monaten nach der Ankunft eine neue Ordnung in den südwestlichen Landen Ottoniens, getragen von Handel, Glauben und der gemeinsamen Absicht, aus verwüstetem Land wieder eine festigte Gemeinschaft zu formen
Zum Schutz der geistlichen Lande wurde das Amt des Kirchvogtes geschaffen und ebenfalls [[Lothar z Liubici|Lothar]] übertragen, wodurch er sowohl für den Schutz der Abtei als für die geistliche Ordnung in ihrem Umfeld verantwortlich war. Alle Einnahmen aus Handel, Abgaben und Gerichtsbußen wurden zunächst nicht für Schuldentilgung verwendet, sondern vorrangig in dem Aufbau, die Befestigung und die Sicherung der Region investiert, auf dass eine stabile und wohlhabende Herrschaft entstehen könne. So enstand in den ersten Monaten nach der Ankunft eine neue Ordnung in den südwestlichen Landen Ottoniens, getragen von Handel, Glauben und der gemeinsamen Absicht, aus verwüstetem Land wieder eine festigte Gemeinschaft zu formen.
===Gegenwärtige Lage===
 
In den jüngsten Tagen hat sich die Ordnung der Lande um Neeihaven weiter gefestigt und ausgeweitet.
=== Der Rabenstader Achtstreit und das Gericht zu Neeihaven ===
Im frühen Aprillis des Jahres 1304 kam es zwischen Rabenstad, Neeihaven, der Friedrichsmark und der Abtei Rungholt zu einer schweren rechtlichen Auseinandersetzung, welche später als '''Rabenstader Achtstreit''' bekannt wurde. Sie stand in engem Zusammenhang mit den Vorgängen, die in der Abtei Rungholts als '''''[[Achental#Excessus Auctoritatis in Holmheim|Excessus Auctoritatis in Holmheim]]''''' überliefert sind.
 
Der Streit entzündete sich an der Frage, wie weit die weltliche Vogteigewalt Abels zu Rabenstad über die Abtei [[Achental|Rungholt]], deren Friedensraum und über Bürger Neeihavens reichen könne. Abel hatte gegen den Neeihavener Schmied '''Wulf Petersen''' und dessen Gemahlin '''Albinia Petersen''' schwere Vorwürfe erhoben und eine Ächtung ausgesprochen. Diese wurde von Neeihaven und der Friedrichsmark jedoch nicht als hinreichend begründet anerkannt.
 
In der Folge entstand ein öffentliches Verkündungsduell zwischen Rabenstad und der Friedrichsmark. Dabei verschärfte sich der Ton erheblich. Abel erklärte öffentlich, die Worte der jungen Freiin Friederike-Luise von Mayenburg seien „gänzlich erlogen“, und warf ihr vor, einen offenkundigen Dieb zu beherbergen. Ferner stellte er ihre Regierungsgeschäfte und ihre Eignung zur Herrschaft in Frage, indem er sinngemäß erklärte, sie solle sich auf ihre Regierungsgeschäfte konzentrieren, andernfalls wäre sie wohl noch Gräfin. Diese Worte wurden in Neeihaven und der Friedrichsmark nicht bloß als scharfe Erwiderung, sondern als ehrverletzende Schmähung einer adeligen Herrin gewertet.
 
Auch Kirchvogt Lothar z Liubici wurde durch die rabenstadische Verkündung mittelbar getroffen, da Abel erklärte, gen Neeihaven gesandte Brieftauben seien unbeantwortet geblieben, und daraus den Eindruck entstehen ließ, Neeihaven habe Recht oder Klärung verweigert. Lothar widersprach dem später öffentlich und stellte klar, dass die erhaltenen Schreiben keine ordentliche Klage enthielten und keinen tauglichen Rechtsantrag darstellten. Aus Neeihavener Sicht habe Abel dadurch den Anschein erwecken wollen, ihm sei Recht verweigert worden, obwohl kein geordnetes Verfahren von seiner Seite angestrengt worden war.
 
Besonders schwer wog zudem, dass Abel in seiner Verkündung ankündigte, Wulf Petersen und Albinia Petersen sollten bei Betreten Niederpölts oder Holmheims niedergeschlagen und eingekerkert werden. Damit beanspruchte er nicht nur Gewalt über seine eigenen Lande, sondern dehnte seine Ächtung auch auf die Abtei [[Achental|Rungholt]] aus, obwohl gerade die geistliche Gemeinschaft diese weltliche Anmaßung nicht anerkannte. Diese Ausweitung der Acht wurde später zu einem wesentlichen Bestandteil der rechtlichen Auseinandersetzung.
 
Besonders schwer wog ferner der Vorwurf, Abel habe einen Söldner angeworben, um Wulf Petersen widerrechtlich festsetzen oder nach Rabenstad verbringen zu lassen. Der später vor Gericht vernommene Adalbert, Lehnsmann von Ostowitz, sagte aus, Abel habe ihn in einem geheimen Treffen angeworben und ihm Geld für die Entführung Wulfs versprochen. Adalbert habe daraufhin Wulf und Albinia gewarnt, da er um Wulfs Leben fürchtete.
 
Nachdem Abel selbst in der Friedrichsmark geächtet worden war, erschien er dennoch in [[Pfardorf]], also in den Landen der Mark. Dort wurde er vom Ritter Matthias von Nordhaven aufgegriffen und nach Neeihaven verbracht. Dieser Vorfall bildete den unmittelbaren Anlass für das im Rathaus zu Neeihaven gehaltene Gericht.
==== Das Gericht zu Neeihaven ====
Am 7. Tage des Aprillis im Jahre 1304 wurde im Rathaus zu Neeihaven ein ordentliches Gericht wider Abel zu Rabenstad gehalten. Den Vorsitz führte Freiin '''Friederike-Luise von Mayenburg''', welcher in dieser Sache die höchste Spruchgewalt zukam. An ihrer Seite stand Kirchvogt '''Lothar z Liubici''' als Richter und Prozessführer. Als Vertreter Nebelhains war der Kanzleiherr '''Roman von Marienburg''' zugegen, um den Fortgang des Verfahrens im Namen des Freiherrn Ludwig von Nebelhain zu beobachten. Auch Abt Wolle von [[Achental|Rungholt]] wohnte dem Beginn des Verfahrens bei; im weiteren Verlauf wurde die Abtei durch Prior Friedrich vertreten.
 
Gegenstand des Gerichts waren vier Anklagepunkte: die Ehrverletzung wider Freiin Friederike-Luise von Mayenburg und Kirchvogt Lothar z Liubici, der Landfriedensbruch, das Anheuern von Söldnern zum widerrechtlichen Zugriff auf Bürger Neeihavens sowie die offene Widersetzung gegen die von der Freiin ausgesprochene Ächtung.
 
Im Verfahren wurde außerdem die Frage der Rechtsgrundlage behandelt. Von Seiten des Gerichts wurde klargestellt, dass das gemeine Landrecht nicht durch bloße Rede eines einzelnen Herrn aufgehoben werden könne. Die Sache wurde daher nicht als bloßer Streit zwischen Herrschaften, sondern als geordnete Rechtssache behandelt.
 
Ein wichtiger Teil des Verfahrens betraf den behaupteten Überfall auf Rabenstad. Hierzu lag die Zeugenaussage Hardwigs aus Ostowitz vor. Hardwig bestätigte zwar, in der Vorburg Rabenstads mehrere bewaffnete Männer mit Beute gesehen zu haben, konnte jedoch nur Konrad von Selbitz sicher erkennen. Wulf Petersen konnte durch seine Aussage nicht als Täter bewiesen werden. Damit wurde zwar ein Vorfall an der Vorburg Rabenstads glaubhaft, nicht aber die Schuld der von Abel beschuldigtem Neeihavener Bürger.
==== Urteil und Folgen ====
Nach Anhörung der Aussagen und Würdigung der vorgelegten Schreiben und Zeugnisse sprach Freiin Friederike-Luise von Mayenburg Abel in allen Anklagepunkten schuldig. Als Strafe wurden eine Geldbuße von vier Goldgulden, eine öffentliche Entschuldigung sowie weitere Maßnahmen zur Wiederherstellung der verletzten Ehre und Ordnung auferlegt. Zudem wurde festgestellt, dass die gegen Wulf Petersen erhobenen Vorwürfe nicht durch genügende Beweise getragen wurden.
 
Im Zuge der Urteilsverkündung wurde zunächst auch die Auflösung der bisherigen Vogteiordnung Abels genannt. Dies führte jedoch zu einer kurzen diplomatischen Klärung, da die betroffenen Lehensverhältnisse nicht der Herrschaft Neeihavens, sondern der Ordnung Nebelhains unterstanden. Roman von Marienburg, Kanzleiherr zu Nebelhain und Vertreter des Freiherrn Ludwig von Nebelhain, stellte daraufhin richtig, dass die Loslösung Rungholts von Rabenstad nicht als Strafe des Neeihavener Gerichts zu verstehen sei.
 
Vielmehr war diese Neuordnung bereits zuvor durch den Freiherrn Ludwig von Nebelhain gebilligt worden. Im Gericht zu Neeihaven wurde sie erstmals öffentlich vor Zeugen kundgetan und durch die anwesenden Parteien zur Kenntnis genommen. Nach dieser Richtigstellung wurde die Sache zwischen den Beteiligten geordnet, sodass das Urteil Neeihavens auf die dort verhandelten Delikte beschränkt blieb, während die Lehensneuordnung als Entscheidung Nebelhains verstanden wurde.
 
Für Neeihaven war das Gericht ein bedeutsamer Schritt in der Festigung seiner Rolle als Ort geordneter Rechtsprechung. Die Herrschaft trat nicht allein als Hafen- und Handelsort hervor, sondern auch als Schutzmacht ihrer Bürger und als Wahrerin des Landfriedens.
 
Für die Abtei [[Rungholt]] bedeutete das Verfahren zugleich eine öffentliche Bestätigung des bereits eingeleiteten Bruchs mit der bisherigen Ordnung Rabenstads. Prior Friedrich erklärte vor Gericht, dass die von Abel ausgesprochene Ächtung im Friedensraum der Abtei keine Geltung gehabt habe und dass die Abtei dem Austritt aus der bisherigen Vogtei zustimme. Damit wurde die spätere Neuordnung Achentals vor den Anwesenden offen sichtbar.
 
Der Rabenstader Achtstreit wurde somit zu einem Wendepunkt in den Beziehungen zwischen Rabenstad, Neeihaven und Achental. Während Abel durch das Urteil schwer an Ehre verlor, gewann Neeihaven an rechtlicher und politischer Bedeutung innerhalb der umliegenden Lande.
 
=== Die Belehnung Birkums und die Begründung Drakenborgs ===
Am 24. Tage des Monats April im Jahre 1304 wurde die westlich von Neeihaven gelegene Insel '''Birkum''' an den Lehnsmann '''Wulf''' belehnt. Mit dieser Belehnung wurde die Grundlage für eine neue Ordnung auf der Insel geschaffen, welche fortan unter dem Namen '''Drakenborg''' bekannt wurde.
 
Der zugehörige Stift- und Belehnungsvertrag wurde vor weltlichen Zeugen am Rathaus zu Neeihaven verlesen. Damit wurde die Übergabe öffentlich kundgetan und in die bestehende Ordnung der Herrschaft eingefügt. Drakenborg diente fortan als neuer Stützpunkt im westlichen Raum und erweiterte den Einflussbereich der Herrschaft über die Küsten- und Inselgebiete hinaus.


Am 24. Tage des Monats April wurde die westlich gelegene Insel '''Birkum''' durch rechtmäßige Belehnung an den Lehnsmann '''Wulf''' vergeben. In der Folge begann dort die Begründung der Siedlung [[Drakenborg]], welche fortan als neuer Außenposten und befestigter Ort dienen soll. Der zugehörige Stiftvertrag wurde öffentlich vor weltlichen Zeugen am Rathaus zu Neeihaven verlesen und damit in rechtmäßiger Weise kundgetan.
[[File:Neeihaven_Belehnung_Drakenborg.png|thumb|360px|left|Belehnung Drakenborgs]]
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Auch innerhalb Neeihavens schreitet der Ausbau weiter voran. Die Kirche '''Sankt Nikolai''', welche dem Schutzpatron der Kaufleute und Seefahrer geweiht ist, befindet sich derzeit im Ausbau und soll künftig als geistlicher Mittelpunkt der Stadt dienen. Zugleich wird die bestehende Wasserburg erweitert und um eine zusätzliche Befestigungsanlage ergänzt, um den Schutz des Ortes weiter zu stärken. Das wirtschaftliche Leben hat sich ebenfalls gefestigt. An jedem zweiten Sonntag wird ein öffentlicher Markt abgehalten, welcher Händler und Besucher aus weiten Teilen der Insel anzieht. Waren unterschiedlichster Art werden dort feilgeboten, und der Markt hat sich binnen kurzer Zeit zu einem festen Bestandteil des Lebens in Neeihaven entwickelt.
Die Belehnung Birkums war zugleich ein Zeichen der fortschreitenden Festigung der Lande um Neeihaven. Aus einem zunächst vor allem hanseatisch geprägten Hafen- und Handelsplatz erwuchs zunehmend eine breitere Herrschaftsordnung, welche nicht allein den Hafen, sondern auch umliegende Inseln, Siedlungen und Schutzgebiete umfasste.
=== Die Erhebung zur Grafschaft Holdstewik ===
Im Monat Maius des Jahres 1304, mit der weiteren Erschließung der Freiherrschaft Kurfeldt und der zunehmenden Festigung der umliegenden Lande erwuchs die Herrschaft aus den Strukturen der früheren '''Friedrichsmark''' heraus zu einer Grafschaft. Da diese neue Ordnung eines gräflichen Hauptes bedurfte, musste ein geeigneter Träger der Grafschaft bestimmt werden.
 
Für die übergängliche Verwaltung wurde zunächst der Freiherr '''Mattheus von Kurfeldt''' als '''gräflicher Verweser''' eingesetzt. Er sollte die Geschäfte der Grafschaft führen, bis ein würdiger Träger der gräflichen Würde gefunden sei. Da die Friedrichsmark bis dahin den Hauptsitz der Herrschaft gebildet hatte, wurde auch Freein '''Friederike-Luise von Mayenburg''' hierzu befragt. Sie lehnte die Übernahme des gräflichen Amtes jedoch ab.
 
Nach mehreren Wochen der Beratung innerhalb der Grafschaft fiel die Wahl schließlich auf '''[[Lothar z Liubici]]''', den Vogt von Neeihaven. Aufgrund seiner Verdienste um die Begründung Neeihavens, die Sicherung des Handels, die Ordnung der Lande und den Aufbau der hanseatisch geprägten Herrschaft wurde er zum Grafen bestimmt.
 
Infolge dieser Erhebung wurde die Herrschaft neu geordnet. Besonders die Gebiete der ehemaligen Friedrichsmark erfuhren hierbei eine neue Einteilung. Die Abtei '''[[SanktAegidius|St. Aegidius]]''' erhielt '''[[Nordhaven]]''' und wurde damit zur Vogtei bestellt. Die Friedrichsmark selbst wurde zum '''Rittergut''' erhoben und der Herrschaft Neeihavens unmittelbar unterstellt.
 
Mit dieser Umordnung trat der Name '''Holdstewik''' als Bezeichnung der Grafschaft hervor. Neeihaven blieb dabei der Sitz der gräflichen Herrschaft, während die gleichnamige Wasserburg '''Holdstewik''' im Ort als Herrschaftssitz des Grafen diente.
 
===Gegenwärtige Lage===
In den jüngsten Tagen hat sich die Ordnung der Lande um Holdstewik weiter gefestigt und ausgeweitet.
 
Auch innerhalb Neeihavens schreitet der Ausbau weiter voran. Die Kirche '''St. Nikolai''', welche dem Schutzpatron der Kaufleute und Seefahrer geweiht ist, befindet sich derzeit im Ausbau und soll künftig als geistlicher Mittelpunkt der Stadt dienen. Zugleich wird die bestehende Wasserburg erweitert und um eine zusätzliche Befestigungsanlage ergänzt, um den Schutz des Ortes weiter zu stärken. Das wirtschaftliche Leben hat sich ebenfalls gefestigt. An jedem zweiten Sonntag wird ein öffentlicher Markt abgehalten, welcher Händler und Besucher aus weiten Teilen der Insel anzieht. Waren unterschiedlichster Art werden dort feilgeboten, und der Markt hat sich binnen kurzer Zeit zu einem festen Bestandteil des Lebens in Neeihaven entwickelt.


So zeigt sich Neeihaven in diesen Tagen als wachsender Ort von Handel, Ordnung und zunehmender Bedeutung innerhalb der Lande Ottoniens.
So zeigt sich Holdstewik in diesen Tagen als wachsender Ort von Handel, Ordnung und zunehmender Bedeutung innerhalb der Lande Ottoniens.
== Sehenswürdigkeiten ==
== Sehenswürdigkeiten ==


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=== Traditionen, Kultur, Feste ===
=== Traditionen, Kultur, Feste ===
Die '''Kultur Holdstewiks''' ist stark durch [[Die Hanse|hanseatische]] Vorstellungen von Handel, Vertragstreue und kleinstädtischer Ordnung geprägt. Der sogenannte '''hanseatische Konsens''' bildet hierbei ein zentrales Selbstverständnis: Entscheidungen sollen, wo immer möglich, durch Beratung, gegenseitiges Einvernehmen und Wahrung von ''Ere ind geloven'' getroffen werden. Dieses Prinzip prägt sowohl den Handel als auch den Umgang zwischen Vogt, Bürgern, Kaufleuten und geistlichen Partnern.
Die '''Kultur Holdstewiks''' ist stark durch [[Die Hanse|hanseatische]] Vorstellungen von Handel, Vertragstreue und kleinstädtischer Ordnung geprägt. Der sogenannte '''hanseatische Konsens''' bildet hierbei ein zentrales Selbstverständnis: Entscheidungen sollen, wo immer möglich, durch Beratung, gegenseitiges Einvernehmen und Wahrung von "''Ere ind geloven''" getroffen werden. Dieses Prinzip prägt sowohl den Handel als auch den Umgang zwischen Vogt, Bürgern, Kaufleuten und geistlichen Partnern.


Besondere Bedeutung besitzt der '''Neeihavener Markt''', welcher an jedem zweiten Sonntag auf dem Marktplatz zu Neeihaven abgehalten wird. Händler, Handwerker, Bauern, Reisende und Besucher aus verschiedenen Teilen der Insel finden sich dort ein, um Waren feilzubieten, Neuigkeiten auszutauschen und Verbindungen zu knüpfen. Der Markt ist damit nicht nur wirtschaftlicher Mittelpunkt, sondern auch ein Ort öffentlicher Begegnung und politischer Sichtbarkeit.
Besondere Bedeutung besitzt der '''Neeihavener Markt''', welcher an jedem zweiten Sonntag auf dem Marktplatz zu Neeihaven abgehalten wird. Händler, Handwerker, Bauern, Reisende und Besucher aus verschiedenen Teilen der Insel finden sich dort ein, um Waren feilzubieten, Neuigkeiten auszutauschen und Verbindungen zu knüpfen. Der Markt ist damit nicht nur wirtschaftlicher Mittelpunkt, sondern auch ein Ort öffentlicher Begegnung und politischer Sichtbarkeit.

Aktuelle Version vom 19. Mai 2026, 01:49 Uhr

Holdstewik
Vogtei
Gründung: 14. November 1303
Domäne: Weltlich
Motto: Ere ind geloven
Lehnsherr
Von Memleben
Vasallen
Kurfeldt (Freiherrschaft)
  ↳ Geldern (Vogtei)
        ↳ Wyndham (Dorf)
  ↳ Saranburg (Rittergut)

Nordhaven (Vogtei)
  ↳ St. Aegidius (Abtei)

Friedrichsmark (Rittergut)
Drakenborg (Dorf)
Bekannte Mitglieder
Lothar z Liubici (Graf)
Johann Wyngersberch
Herald Achtern (Havenmeester)
Gelandet
Merdorf (Lehen 6)
Auf der Karte ansehen

Holdstewik ist eine Grafschaft in der Region der Hold. Ihr zugehöriges Lehen Merdorf umfasst die beiden Siedlungen Pfardorf und Neeihaven. Neeihaven bildet den Sitz der Grafschaft; dort erhebt sich die gleichnamige Wasserburg Holdstewik, welche als Herrschaftssitz des Grafen dient.

Geschichte

Vorgeschichte - Die Entsendung aus Lübeck

Die Ursprünge Holdstewiks liegen in den Jahren nach den Verheerungen Ottoniens, als weite Teile des Landes in Unordnung gefallen waren. In dieser Zeit erreichte ein Bote aus Memleben die Stadt Lübeck und überbrachte ein Schreiben, welches sowohl Not als auch von Gelegenheit kündete. Er berichtete von zerfallener Ordnung, unsicheren Wegen und verlassenen Siedlungen, doch zugleich von fruchtbaren Landen, Rohstoffen und Zugang zu bedeutenden Seewegen. Diese Kunde wurde im Rat der Stadt vernommen und sorgsam erwogen.

Zur gleichen Zeit bestand bereits Verbindung zu den Landen der Friedrichsmark, deren rechtmäßige Herrschaft, das Haus Mayenburg, durch Krieg, Schuldenlast und den Tod Heinrichs II. schwer geschwächt war. Die unmündigen Erbinnen standen unter der Vormundschaft des Deutschen Ordens, vertreten durch Mattheus Konrad von Kurfeldt, welcher zugleich die Sicherung und Wiederaufrichtung der Lande betrieb.

In Anbetracht dieser Lage kam es zu einer Übereinkunft zwischen der Hanse, Deutschem Orden und den verbliebenden Kräften der Region. Der Lübecker Rat erkannte in diesen Umständen nicht allein eine Herausforderung, sondern auch die Möglichkeit den Einfluss der Hanse zu erweitern und neue Handelsverbindungen zu erschließen. So wurde beschlossen eine Expedition in die westlichen Lande Ottoniens zu entsenden, um dort ein neuen Handelsstützpunkt zu errichten und zugleich zur Befriedung und Ordnung der Region beizutragen.

Mit der Führung dieses Unternehmens wurde Lothar z Liubici betraut, welcher sich durch Verlässichkeit, Umsicht und die Einhaltung des ungeschriebenen Kaufmannskodex "Ere ind geloven" ausgezeichnet hatte. Ihm wurden Kaufleute, Handwerker und bewaffnete Begleiter zur Seite gestellt.

Die Überfahrt und der Aufbau des Kontors

Im Spätherbst des Jahres 1303 erreichten mehrere Koggen die Südküste Ottoniens. Die Überfahrt war von schweren Stürmen begleitet und forderte ihren Tribut, doch gelang es den Schiffen, ihr Ziel zu erreichen.

Südlich in Merdorf, an der Mündung der Mähr wurde sodann ein erster Siedlungspunkt begründet, aus welchem später Neeihaven hervorging. Anfangs bestanden nur einfache Unterkünfte, ein Lagerhaus und eine provisorische Kapelle, doch wurde der Grundstein für eine dauerhafte Ansiedlung gelegt. In den darauffolgenden Wochen begann der geordnete Aufbau. Ein Markplatz wurde abgesteckt, erste Waren gelagert und erste Handelsbeziehungen aufgenommen. Die geschützte Lage an einer natürlichen Bucht begünstigte den schnellen Aufstieg des Ortes, sodass Neeihaven bald zu einem wichtigen Anlaufpunkt für Händler und Reisende wurde.

Die Gründung erfolgte nicht isoliert, sondern im Rahmen einer umfassenderen Ordnung welche durch Vereinbarungen zwischen Hanse, Deutschem Orden und geistlicher Gemeinschaft getragen wurde. Lothar z Liubici wurde zum Vogt auf Lebenszeit eingesetzt und erhielt die Gerichtsbarkeit innerhalb der Siedlung, während zugleich festgelegt wurde, dass das Amt nicht erblich sein sollte.

Mit der Festigung Neeihavens entwickelten sich zugleich mehrere Siedlungsbewegungen. Ein bedeutender Teil der Gefolgschaft zog nach Kallberg, wo gemeinsam mit Geistlichen das Kloster St. Aegidius wiederbegründet wurde. Mit der Expedition gelangten nicht allein Kaufleute und Bauleute in die neuen Lande, sondern auch zahlreiche weitere Gefolgsleute unterschiedlicher Herkunft. Unter ihnen befanden sich Geistliche, Siedler und Männer des Handwerks, welche in den folgenden Monden nicht alle in Neeihaven verblieben.

Parellel dazu wurde im Norden, in den Landen um Oberpölt ein weiterer Stützpunkt gesichert, aus welchem sich später Nordhaven entwickelte. Diese gleichzeitigen Gründungen dienten der Sicherung, Versorgung und Ausweitung des Einflusses in der Region. Weitere Gruppen der Expedition zerstreuten sich in den folgenden Monden und fanden Aufnahme in verschiedenen neu entstehenden Gemeinschaften, darunter auch in den Landen der späteren Friedrichsmark. Unter den Ankommenden befand sich auch Friederike-Luise von Mayenburg, welche als rechtmäßige Erbin ihres Hauses in die Lande zurückkehrte. Aufgrund bestehender Verpflichtungen dem Deutschen Orden sowie ihrer Unmündigkeit stand sie jedoch unter Vormundschaft, und ihre Herrschaft wurde zunächst durch Rat und Schutz anderer Kräfte gesichert.

Die Ordnung der Friedrichsmark

Mit der Ansieldung wurde auch eine feste Ordnung für die Region geschaffen. Die Verwaltung wurde zwischen weltlicher, geistlicher und vormundschaftlicher Gewalt geteilt. Neeihaven selbst unterstand dem Vogt Lothar z Liubici, welcher dort nach dem Gewohnsheitrecht des Sachsenspiegels Gericht hielt und den Handel regelte. Das angrenzende Kallberg hingegen wurde durch die Abtei St. Aegidius erschlossen und verwaltet, welche für die Besiedlung, Landwirtschaft und Seelsorge verantwortlich war.

Die höchste Entscheidungsgewalt lag jedoch in den Händen der Vormundschaft des Deutschen Ordens, vertreten durch Mattheus Konrad von Kurfeldt, solange die Erbin von Mayenburg nicht selbstständig herrschen konnte.

Zum Schutz der geistlichen Lande wurde das Amt des Kirchvogtes geschaffen und ebenfalls Lothar übertragen, wodurch er sowohl für den Schutz der Abtei als für die geistliche Ordnung in ihrem Umfeld verantwortlich war. Alle Einnahmen aus Handel, Abgaben und Gerichtsbußen wurden zunächst nicht für Schuldentilgung verwendet, sondern vorrangig in dem Aufbau, die Befestigung und die Sicherung der Region investiert, auf dass eine stabile und wohlhabende Herrschaft entstehen könne. So enstand in den ersten Monaten nach der Ankunft eine neue Ordnung in den südwestlichen Landen Ottoniens, getragen von Handel, Glauben und der gemeinsamen Absicht, aus verwüstetem Land wieder eine festigte Gemeinschaft zu formen.

Der Rabenstader Achtstreit und das Gericht zu Neeihaven

Im frühen Aprillis des Jahres 1304 kam es zwischen Rabenstad, Neeihaven, der Friedrichsmark und der Abtei Rungholt zu einer schweren rechtlichen Auseinandersetzung, welche später als Rabenstader Achtstreit bekannt wurde. Sie stand in engem Zusammenhang mit den Vorgängen, die in der Abtei Rungholts als Excessus Auctoritatis in Holmheim überliefert sind.

Der Streit entzündete sich an der Frage, wie weit die weltliche Vogteigewalt Abels zu Rabenstad über die Abtei Rungholt, deren Friedensraum und über Bürger Neeihavens reichen könne. Abel hatte gegen den Neeihavener Schmied Wulf Petersen und dessen Gemahlin Albinia Petersen schwere Vorwürfe erhoben und eine Ächtung ausgesprochen. Diese wurde von Neeihaven und der Friedrichsmark jedoch nicht als hinreichend begründet anerkannt.

In der Folge entstand ein öffentliches Verkündungsduell zwischen Rabenstad und der Friedrichsmark. Dabei verschärfte sich der Ton erheblich. Abel erklärte öffentlich, die Worte der jungen Freiin Friederike-Luise von Mayenburg seien „gänzlich erlogen“, und warf ihr vor, einen offenkundigen Dieb zu beherbergen. Ferner stellte er ihre Regierungsgeschäfte und ihre Eignung zur Herrschaft in Frage, indem er sinngemäß erklärte, sie solle sich auf ihre Regierungsgeschäfte konzentrieren, andernfalls wäre sie wohl noch Gräfin. Diese Worte wurden in Neeihaven und der Friedrichsmark nicht bloß als scharfe Erwiderung, sondern als ehrverletzende Schmähung einer adeligen Herrin gewertet.

Auch Kirchvogt Lothar z Liubici wurde durch die rabenstadische Verkündung mittelbar getroffen, da Abel erklärte, gen Neeihaven gesandte Brieftauben seien unbeantwortet geblieben, und daraus den Eindruck entstehen ließ, Neeihaven habe Recht oder Klärung verweigert. Lothar widersprach dem später öffentlich und stellte klar, dass die erhaltenen Schreiben keine ordentliche Klage enthielten und keinen tauglichen Rechtsantrag darstellten. Aus Neeihavener Sicht habe Abel dadurch den Anschein erwecken wollen, ihm sei Recht verweigert worden, obwohl kein geordnetes Verfahren von seiner Seite angestrengt worden war.

Besonders schwer wog zudem, dass Abel in seiner Verkündung ankündigte, Wulf Petersen und Albinia Petersen sollten bei Betreten Niederpölts oder Holmheims niedergeschlagen und eingekerkert werden. Damit beanspruchte er nicht nur Gewalt über seine eigenen Lande, sondern dehnte seine Ächtung auch auf die Abtei Rungholt aus, obwohl gerade die geistliche Gemeinschaft diese weltliche Anmaßung nicht anerkannte. Diese Ausweitung der Acht wurde später zu einem wesentlichen Bestandteil der rechtlichen Auseinandersetzung.

Besonders schwer wog ferner der Vorwurf, Abel habe einen Söldner angeworben, um Wulf Petersen widerrechtlich festsetzen oder nach Rabenstad verbringen zu lassen. Der später vor Gericht vernommene Adalbert, Lehnsmann von Ostowitz, sagte aus, Abel habe ihn in einem geheimen Treffen angeworben und ihm Geld für die Entführung Wulfs versprochen. Adalbert habe daraufhin Wulf und Albinia gewarnt, da er um Wulfs Leben fürchtete.

Nachdem Abel selbst in der Friedrichsmark geächtet worden war, erschien er dennoch in Pfardorf, also in den Landen der Mark. Dort wurde er vom Ritter Matthias von Nordhaven aufgegriffen und nach Neeihaven verbracht. Dieser Vorfall bildete den unmittelbaren Anlass für das im Rathaus zu Neeihaven gehaltene Gericht.

Das Gericht zu Neeihaven

Am 7. Tage des Aprillis im Jahre 1304 wurde im Rathaus zu Neeihaven ein ordentliches Gericht wider Abel zu Rabenstad gehalten. Den Vorsitz führte Freiin Friederike-Luise von Mayenburg, welcher in dieser Sache die höchste Spruchgewalt zukam. An ihrer Seite stand Kirchvogt Lothar z Liubici als Richter und Prozessführer. Als Vertreter Nebelhains war der Kanzleiherr Roman von Marienburg zugegen, um den Fortgang des Verfahrens im Namen des Freiherrn Ludwig von Nebelhain zu beobachten. Auch Abt Wolle von Rungholt wohnte dem Beginn des Verfahrens bei; im weiteren Verlauf wurde die Abtei durch Prior Friedrich vertreten.

Gegenstand des Gerichts waren vier Anklagepunkte: die Ehrverletzung wider Freiin Friederike-Luise von Mayenburg und Kirchvogt Lothar z Liubici, der Landfriedensbruch, das Anheuern von Söldnern zum widerrechtlichen Zugriff auf Bürger Neeihavens sowie die offene Widersetzung gegen die von der Freiin ausgesprochene Ächtung.

Im Verfahren wurde außerdem die Frage der Rechtsgrundlage behandelt. Von Seiten des Gerichts wurde klargestellt, dass das gemeine Landrecht nicht durch bloße Rede eines einzelnen Herrn aufgehoben werden könne. Die Sache wurde daher nicht als bloßer Streit zwischen Herrschaften, sondern als geordnete Rechtssache behandelt.

Ein wichtiger Teil des Verfahrens betraf den behaupteten Überfall auf Rabenstad. Hierzu lag die Zeugenaussage Hardwigs aus Ostowitz vor. Hardwig bestätigte zwar, in der Vorburg Rabenstads mehrere bewaffnete Männer mit Beute gesehen zu haben, konnte jedoch nur Konrad von Selbitz sicher erkennen. Wulf Petersen konnte durch seine Aussage nicht als Täter bewiesen werden. Damit wurde zwar ein Vorfall an der Vorburg Rabenstads glaubhaft, nicht aber die Schuld der von Abel beschuldigtem Neeihavener Bürger.

Urteil und Folgen

Nach Anhörung der Aussagen und Würdigung der vorgelegten Schreiben und Zeugnisse sprach Freiin Friederike-Luise von Mayenburg Abel in allen Anklagepunkten schuldig. Als Strafe wurden eine Geldbuße von vier Goldgulden, eine öffentliche Entschuldigung sowie weitere Maßnahmen zur Wiederherstellung der verletzten Ehre und Ordnung auferlegt. Zudem wurde festgestellt, dass die gegen Wulf Petersen erhobenen Vorwürfe nicht durch genügende Beweise getragen wurden.

Im Zuge der Urteilsverkündung wurde zunächst auch die Auflösung der bisherigen Vogteiordnung Abels genannt. Dies führte jedoch zu einer kurzen diplomatischen Klärung, da die betroffenen Lehensverhältnisse nicht der Herrschaft Neeihavens, sondern der Ordnung Nebelhains unterstanden. Roman von Marienburg, Kanzleiherr zu Nebelhain und Vertreter des Freiherrn Ludwig von Nebelhain, stellte daraufhin richtig, dass die Loslösung Rungholts von Rabenstad nicht als Strafe des Neeihavener Gerichts zu verstehen sei.

Vielmehr war diese Neuordnung bereits zuvor durch den Freiherrn Ludwig von Nebelhain gebilligt worden. Im Gericht zu Neeihaven wurde sie erstmals öffentlich vor Zeugen kundgetan und durch die anwesenden Parteien zur Kenntnis genommen. Nach dieser Richtigstellung wurde die Sache zwischen den Beteiligten geordnet, sodass das Urteil Neeihavens auf die dort verhandelten Delikte beschränkt blieb, während die Lehensneuordnung als Entscheidung Nebelhains verstanden wurde.

Für Neeihaven war das Gericht ein bedeutsamer Schritt in der Festigung seiner Rolle als Ort geordneter Rechtsprechung. Die Herrschaft trat nicht allein als Hafen- und Handelsort hervor, sondern auch als Schutzmacht ihrer Bürger und als Wahrerin des Landfriedens.

Für die Abtei Rungholt bedeutete das Verfahren zugleich eine öffentliche Bestätigung des bereits eingeleiteten Bruchs mit der bisherigen Ordnung Rabenstads. Prior Friedrich erklärte vor Gericht, dass die von Abel ausgesprochene Ächtung im Friedensraum der Abtei keine Geltung gehabt habe und dass die Abtei dem Austritt aus der bisherigen Vogtei zustimme. Damit wurde die spätere Neuordnung Achentals vor den Anwesenden offen sichtbar.

Der Rabenstader Achtstreit wurde somit zu einem Wendepunkt in den Beziehungen zwischen Rabenstad, Neeihaven und Achental. Während Abel durch das Urteil schwer an Ehre verlor, gewann Neeihaven an rechtlicher und politischer Bedeutung innerhalb der umliegenden Lande.

Die Belehnung Birkums und die Begründung Drakenborgs

Am 24. Tage des Monats April im Jahre 1304 wurde die westlich von Neeihaven gelegene Insel Birkum an den Lehnsmann Wulf belehnt. Mit dieser Belehnung wurde die Grundlage für eine neue Ordnung auf der Insel geschaffen, welche fortan unter dem Namen Drakenborg bekannt wurde.

Der zugehörige Stift- und Belehnungsvertrag wurde vor weltlichen Zeugen am Rathaus zu Neeihaven verlesen. Damit wurde die Übergabe öffentlich kundgetan und in die bestehende Ordnung der Herrschaft eingefügt. Drakenborg diente fortan als neuer Stützpunkt im westlichen Raum und erweiterte den Einflussbereich der Herrschaft über die Küsten- und Inselgebiete hinaus.

Belehnung Drakenborgs


Die Belehnung Birkums war zugleich ein Zeichen der fortschreitenden Festigung der Lande um Neeihaven. Aus einem zunächst vor allem hanseatisch geprägten Hafen- und Handelsplatz erwuchs zunehmend eine breitere Herrschaftsordnung, welche nicht allein den Hafen, sondern auch umliegende Inseln, Siedlungen und Schutzgebiete umfasste.

Die Erhebung zur Grafschaft Holdstewik

Im Monat Maius des Jahres 1304, mit der weiteren Erschließung der Freiherrschaft Kurfeldt und der zunehmenden Festigung der umliegenden Lande erwuchs die Herrschaft aus den Strukturen der früheren Friedrichsmark heraus zu einer Grafschaft. Da diese neue Ordnung eines gräflichen Hauptes bedurfte, musste ein geeigneter Träger der Grafschaft bestimmt werden.

Für die übergängliche Verwaltung wurde zunächst der Freiherr Mattheus von Kurfeldt als gräflicher Verweser eingesetzt. Er sollte die Geschäfte der Grafschaft führen, bis ein würdiger Träger der gräflichen Würde gefunden sei. Da die Friedrichsmark bis dahin den Hauptsitz der Herrschaft gebildet hatte, wurde auch Freein Friederike-Luise von Mayenburg hierzu befragt. Sie lehnte die Übernahme des gräflichen Amtes jedoch ab.

Nach mehreren Wochen der Beratung innerhalb der Grafschaft fiel die Wahl schließlich auf Lothar z Liubici, den Vogt von Neeihaven. Aufgrund seiner Verdienste um die Begründung Neeihavens, die Sicherung des Handels, die Ordnung der Lande und den Aufbau der hanseatisch geprägten Herrschaft wurde er zum Grafen bestimmt.

Infolge dieser Erhebung wurde die Herrschaft neu geordnet. Besonders die Gebiete der ehemaligen Friedrichsmark erfuhren hierbei eine neue Einteilung. Die Abtei St. Aegidius erhielt Nordhaven und wurde damit zur Vogtei bestellt. Die Friedrichsmark selbst wurde zum Rittergut erhoben und der Herrschaft Neeihavens unmittelbar unterstellt.

Mit dieser Umordnung trat der Name Holdstewik als Bezeichnung der Grafschaft hervor. Neeihaven blieb dabei der Sitz der gräflichen Herrschaft, während die gleichnamige Wasserburg Holdstewik im Ort als Herrschaftssitz des Grafen diente.

Gegenwärtige Lage

In den jüngsten Tagen hat sich die Ordnung der Lande um Holdstewik weiter gefestigt und ausgeweitet.

Auch innerhalb Neeihavens schreitet der Ausbau weiter voran. Die Kirche St. Nikolai, welche dem Schutzpatron der Kaufleute und Seefahrer geweiht ist, befindet sich derzeit im Ausbau und soll künftig als geistlicher Mittelpunkt der Stadt dienen. Zugleich wird die bestehende Wasserburg erweitert und um eine zusätzliche Befestigungsanlage ergänzt, um den Schutz des Ortes weiter zu stärken. Das wirtschaftliche Leben hat sich ebenfalls gefestigt. An jedem zweiten Sonntag wird ein öffentlicher Markt abgehalten, welcher Händler und Besucher aus weiten Teilen der Insel anzieht. Waren unterschiedlichster Art werden dort feilgeboten, und der Markt hat sich binnen kurzer Zeit zu einem festen Bestandteil des Lebens in Neeihaven entwickelt.

So zeigt sich Holdstewik in diesen Tagen als wachsender Ort von Handel, Ordnung und zunehmender Bedeutung innerhalb der Lande Ottoniens.

Sehenswürdigkeiten

Burg Holdstewik

Die Burg Holdstewik liegt in Neeihaven und dient als Sitz der Grafschaft. Von hier aus werden die Angelegenheiten des Lehens Merdorf, der Handel, die Sicherung des Hafens und die gräfliche Ordnung verwaltet.

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Burg Holdstewik zu Neeihaven


Rathaus zu Neeihaven

Das Rathaus bildet den weltlichen und bürgerlichen Mittelpunkt Neeihavens. Hier wurden wichtige Verträge verlesen, darunter auch der Stiftvertrag zur Begründung Drakenborgs.

Datei:Neeihaven Rathaus.png
Das Rathaus von Neeihaven


St. Nikolai

Die Kirche St. Nikolai ist dem Schutzpatron der Kaufleute und Seefahrer geweiht und befindet sich derzeit im Ausbau. Sie soll künftig als geistlicher Mittelpunkt Neeihavens dienen.

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Die St. Nikolai Kirche von Neeihaven


Landschaft

Traditionen, Kultur, Feste

Die Kultur Holdstewiks ist stark durch hanseatische Vorstellungen von Handel, Vertragstreue und kleinstädtischer Ordnung geprägt. Der sogenannte hanseatische Konsens bildet hierbei ein zentrales Selbstverständnis: Entscheidungen sollen, wo immer möglich, durch Beratung, gegenseitiges Einvernehmen und Wahrung von "Ere ind geloven" getroffen werden. Dieses Prinzip prägt sowohl den Handel als auch den Umgang zwischen Vogt, Bürgern, Kaufleuten und geistlichen Partnern.

Besondere Bedeutung besitzt der Neeihavener Markt, welcher an jedem zweiten Sonntag auf dem Marktplatz zu Neeihaven abgehalten wird. Händler, Handwerker, Bauern, Reisende und Besucher aus verschiedenen Teilen der Insel finden sich dort ein, um Waren feilzubieten, Neuigkeiten auszutauschen und Verbindungen zu knüpfen. Der Markt ist damit nicht nur wirtschaftlicher Mittelpunkt, sondern auch ein Ort öffentlicher Begegnung und politischer Sichtbarkeit.

Durch den Hafen, die Burg Holdstewik und den regelmäßigen Markt entwickelte sich Neeihaven zum lebendigen Zentrum der Grafschaft, während Pfardorf stärker die ländliche und siedlerische Seite des Lehens Merdorf verkörpert.

Sonstiges